Es werden Daten von allen Orten, wo man einmal gemeldet war, eingeholt, um zu schauen ob in den letzten 10 Jahren irgend ein geartetes Ermittlungsverfahren oder ähnliches stattgefunden hat. Das hat nichts mit einer Veruteilung oder dem polizeilichen Führungszeugnis zu tun. Man kann aber einen Antrag auf Löschung stellen.

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Soweit ich weiß gibt es in Österreich keine Regelungen, die vergleichbar mit Deutschland wären. Das Landschaftsgesetz NRW zum Bespiel regelt wirklich die Abstände für viele Pflanzen. Du musst dich einfach über das einschlägige Nachbarrecht in der Steiermark informieren.

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Es gibt Unterschiede in welchem Bereich du die Begrifflichkeiten definierst. Die Beschriebung aus den Naturwissenschaften wurde schon mehrfach genannt. Es gibt dann noch die rechtliche Seite. Arbeit meint dann das bestehende Arbeitsverhältnis, also den Beruf. Leistung bezüglich des Arbeitsverhältnisses ist das, was du innerhalb der Tätigkeit zu erbringen hast.

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Die Stadt ist schadensersatzpflichtig. Musst nur zu sehen, dass man das alles beweisen kann. Die Räumpflicht bestand in jedem Fall. Das dürfte auch über die deliktische Haftung aus § 823 BGB gehen.

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Im Versandhandel gelten die Bestimmungen über den Verbraucherschutz. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware kann man sie sogar ohne der Angabe von Gründen zurückgeben. Steht in den §§ 355 ff., 474 ff. BGB. Im Zweifel immer einen Rechtsbeistand einschalten.

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Die Beglaubigung unterliegt keiner Verjährung. Wenn alle Formvorschriften von damals heute noch Geltung haben, ist die Beglaubigung gültig.

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Gewährleistungsansprüche für Käufer? Digicam zum 4. Mal defekt... :(

Hallo,es geht zwar nicht um mich, aber ich habe meiner Freundin versprochen mich mal drum zu kümmern... Sie hatte im November 2007 bei Neckermann eine Digitalkamera gekauft. SChon nach drei Monaten war sie defekt. Ging einfach nicht mehr an! Sie hat die direkt zu Neckermann geschickt, mit der Bitte zu reparieren! Sie bekam die Kamera erst nach drei Monaten zurück! WAs ich schon eine Frechheit finde! Die Kamera scheint nicht richtig repariert worden zu sein, nach drei Wochen das selbe Problem, ein lautes Surren, Kamera geht aus! Das ganze Spiel noch einmal, Kamera zurückgeschickt, zwei Monate gewartet... Und anschließend eine Rechnung von 50 € für die Reparatur bekommen! Beim dritten Mal hat meine Freundin schon angemerkt, dass das Problem einfach nicht richtig behoben wurde, sie möchte gerne eine neue Kamera, denn das Problem kommt ja anscheinend immer wieder! Sie zahlt für die Kamera (Finanzierung über 500 €) , aber kann sie überhaupt nicht nutzen, weil sie entweder kaputt ist oder Monatelang zur Reparatur bei Neckermann ist. Neckermann hat ihr die Kamera unrepariert zurückgeschickt, es wäre eigenverschulden gewesen, sie würden die nicht tauschen und auch nicht reparieren. Anbei ein Kostenvoranschlag von 250€! Wie beweist man denn jetzt, dass es kein Eigenverschulden war??? Die Kamera ist weder runtergefallen noch sonst was? Müssen die nicht nach dem 4. Mal tauschen?? DANKE

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Erstmal mit Gang zum Anwalt drohen, dann nach Ablauf einer Frist (eine Woche) Anwalt einschalten. So wie du es schilderst, trifft sie kein Mitverschulden. Also hat sie einen Anspruch auf Neulieferung, weil die Nachbesserungsmöglichkeit schon öfters fehlgeschlagen ist.

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