Mein Schwiegervater ist in Brasilien 2014 verstorben. Er hatte dort wie auch hier in Deutschland sehr hohe Schulden. In Deutschland haben wir alle ( Kinder und Enkelkinder) das Erbe ausgeschlagen. Jetzt möchte die zweite Frau meines Schwiegervaters Unterlagen ( Geburtsurkunde meines Mannes und die Auschlagungserklärung )in Original haben. Er hätte in Brasilien eine Firma zu 35 % gehabt und diese Schulden würden jetzt auf meinen Mann übergehen wenn wir ihr die Unterlagen nicht schicken würden für das Finanzamt in Brasilien. Hier sagte man uns das wenn das Erbe einmal ausgeschlagen wäre, gilt diese Ausschlagung weltweit...ist das richtig???
Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Eventuell steht noch eine weitere OP an. Deshalb bin ich mir selber nicht sicher , weil auch mal von einer Versteifung die rede war. Die Hand schwillt auch jeden Abend an. Ich musste viele Dinge schon auf links umzwitschen.
Ich finde es unverschämt das man mir hier Verurteilt wird...Ich liebe meine Stieftochter über alles und gönne dem Kind alles. Mein Mann ist ungelernt und verdient deshalb nicht soviel das er bis jetzt Unterhalt leisten konnte und wir haben auch noch ein gemeinsames Kind. Desweiteren bezhlen wir jeden Monat das Schulgeld selbst und das Kind kommt alle 2 Wochen zu uns, bekommt einen Busparvertrag angespart....daran soll es nicht liegen...wir haben eine Erbschaft die wir antreten könnten die nicht ganz ohne ist und man einfach rechnen muss ob etwas für wen auch immer übrig bleibt bevor man sich noch mehr verschuldet. Die Mutter hat Unterhaltsvorschuss erhalten bis sie neu geheiratet hat.....ich finde es echt traurig so beleidigt zu werden, wenn man die eigentlichen Hintergründe nicht kennt :(