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susisonne82

28.09.2009
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wolfmarc
28.09.2009, 16:20
teppich kaputt, anwalt sagt ich muss nur den restwert bezahlen?

bei auszug muss ich nur den restwert bezahlen, also muss ich ich nicht den teppich entfernen und einen neuen reinlegen lassen, genauso wie beim laminat, will nur sicher gehen falls zur gerichtsverhandlung kommt. hat mein anwalt recht oder nicht?

...zum Beitrag
Antwort
von susisonne82
28.09.2009, 21:50

Ein Teppich hat rechtlich eine "Lebzeit" von 10 Jahren. Informier dich am Besten bei Auszug beim Vermieter wie alt der Teppich ist. Da Rechnungen auch 10 Jahre aufbewahrt werden müssen, muss das sogar nachzuweisen sein. Ich hatte das Problem auch schon, das geht nicht zwangsläufig vor Gericht, wenn man sich vorher informiert. Viel Glück!

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