Vielen Dank für all eure hilfreichen! Dann weiß ich jetzt bescheid. :-)
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Danke für eure Antworten. Ich dachte, dass das jetzt eine Art schwebendes Verfahren ist. Die Kündigung wurde ja nicht ausdrücklich zurückgenommen. Sondern nur durch die Vereinbarung erst einmal ausgesetzt. Ist das jetzt rechtlich wirklich so, dass ich trotzdem ganz normal kündigen muss, wenn ich ausziehen möchte?