Eine Umschuldung ist auf jedenfall sinnvoll, gerade weil sie dann auch nur auf deinen Namen geht. Was zu bei einer Umschuldung zu beachten ist findest du hier http://www.duratio.de/tipps-beachten-fuer-richtige-umschuldung Dort kannst du auch telefonisch oder per Mail fragen stellen, da Duratio auf Umschuldung spezialisiert ist. Habe selbst auch positive Erfahrungen gemacht und dort bereits das zweite Mal umgeschuldet. Pass vor allem bei Vorfälligkeitsentschädigungen und der Dauer zur vollständigen Ablösegenehmigung auf...die Banken lassen sich da gern mal Zeit...aber mit etwas Druck geht das eigentlich ganz schnell.
Also eine Umschuldung halte ich da auch für sehr sinnvoll. Falls du Tipps brauchst wie man bei einer richtigen Umschuldung vorgeht kann ich dir diesen Artikel empfehlen http://www.duratio.de/tipps-beachten-fuer-richtige-umschuldung Dort wird alles erklärt, wie eine Umschuldung funktioniert und was zu beachten ist. Duratio hat auch unsere Umschuldung des Baukredits geregelt. Vielleicht ist dir das ja eine Hilfe.
Mein Mann macht viele Situps, Kapitänsstuhl und jeden Tag 2min Knickmesser (heißt das glaube) und er hat einen ansehnlichen Bauch ;-) Er sagt immer die größte Qual ist es sich jeden Tag zu zwingen dafür 20min Zeit zu nehmen. Aber es hilft...und er achten auch nicht sonderlich auf Ernährung.
Hast du dir das denn lange und gut genug überlegt, vielleicht gefällt es dir ja in ein paar Monaten nicht mehr. Zu meiner Teenagerzeit war das genauso und heute bin ich froh, das meine Mutter damals oft nein gesagt hat. Sie will dir damit nichts bösen tun, sondern dich nur bewahren. Natürlich man kann sich ja die Haare wieder umfärben und das Loch kann nach etwas Zeit zu wachsen, aber man sollte sich nicht so oft die Haare färben, sonst werden sich die Haare mit Mitte 30 an dir rächen :-) und scheußlich kaputt aussehen.
Für den Mieter...
Als Mieter müssen Sie seit September 2001 unabhängig von der Wohndauer eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.
Nur ausnahmsweise dürfen Sie als Mieter fristlos kündigen.
Sie können dann mit sofortiger Wirkung kündigen und in den nächsten Wochen ausziehen.
Das geht aber nur, wenn es für Sie gar nicht auszuhalten ist, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist in der Wohnung zu bleiben. Das kann der Fall sein, wenn die Mängel in der Wohnung eine Gesundheitsgefahr für Sie oder Ihre Familie sind.
... für den Vermieter
Nur in seltenen Ausnahmefällen kann Ihr Vermieter Ihnen Knall auf Fall kündigen. Aber auch bei einer berechtigten fristlosen Kündigung müssen Sie nicht sofort Ihre Koffer packen. Der Vermieter muss Ihnen eine "Ziehfrist" von ein bis zwei Wochen geben.
Bei einer ordentlichen Kündigung hat Ihr Vermieter die Kündigungsfrist an der Dauer des Mietverhältnisses zu orientieren.
Logieren Sie also:
bis zu fünf Jahre in der Wohnung, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.
länger als fünf Jahre in der Wohnung, beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate.
länger als acht Jahre in der Wohnung, beträgt die Kündigungsfrist neun Monate.
Das kommt aber immer darauf an ob der außerordentliche Grund gerechtfertigt ist. Was ist denn nun der Grund?
Ist kostenlos für dich, wenn du wirklich nachweisliche Probleme damit hast übernimmt alles die Krankenkasse