Das ist richtig, der JvA darf dir und wird dir keine Auskunft geben. Sobald der Verhandlung vorbei ist und verurteilt worden ist wird deine Antwalt/in keine information bekommen darueber weil es weder die Anwalt/in noch, leider, dir etwas angeht.

Es ist schwierig fuer dich das verstehe ich aber wenn du keinerlei Kontakten hast die bei der JvA arbeiten wirst du nicht an diese Info kommen

...zur Antwort

Ich denke das du wirklich der Standpunkt hast das du heiliger bist als anderen.....

hast du niemals frueher eine Cassette aufgenommen vom Radio? Hast du niemals eine Cassette ueberspielt von anderen ob Original oder selbst aufgenommen?

Es ist auch nichts anders mit CD's oder gar DVD's

ich moechte fuer wetten das sie es MINDESTENS einmal gemacht haben oder es jemand fuer dich gemacht hat.

Jeder macht es. Willst du die ganze Welt anzeigen hierfuer??????????????

Solltest du es NIEMALS getan haben oder es NIEMALS machen lassen dann bist du zu gut fuer diese Welt und solltest dich mit den "normalen Volk "ja nicht abgeben

...zur Antwort

Wenn eine Verhandlung beim Landesgericht oeffentlich ist dann kann man die Aushaenge im Internet nachlesen auf der Seite von der Zustaendige Landesgericht. Meistens werden diese Aushaenge einmal pro Woche updated

...zur Antwort