Wir haben in dem Fall bei der Krankenkasse einen Antrag auf "Haushalshilfe" gestellt. Die Haushaltshilfe war in dem Fall mein Mann. Er musste unbezahlten Urlaub nehmen und der Arbeitgeber hat den Ausfall berechnet und bescheinigt. Das hat dann die Krankenkasse übernommen. Der Vater hat nur Anspruch wegen der Kinder Krankgeschrieben zu werden, wenn die Mutter auch VOLL Berufsttätig ist, sagte man uns. Also Krankenkasse anrufen!

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In 99 % der Fälle bekommt man einen großen Teil der Kosten bzw. die komletten Kosten über das Jugendamt. Sofern natürlich die Tagesmutter eine Qualifikation hat und übers JA gemeldet ist. Gerechnet wird dann wie im Kiga. Der Elternbeitrag wird dann nach Einkommen und Stunden errechnet. Beispiel: Kind unter 3 (13 Std pro Woche) Einkommen bis 49.000 € = 36 € Elternbeitrag ans Amt. Das Amt bezahlt aber der Tagesmutter 210 € das ist ein Stundenlohn von 4 €

Eine Liste gibts im Netzt für jedes Bundesland bzw Stadt.

Tabelle über die Höhe der Elternbeiträge (Kindertagespflege) KIBIZ

Es lohnt sich sogar noch bei einem Familieneinkommen von über 75.000€!!! einen Antrag beim Jugendamt zu stellen!

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Konzeption der Kindertagespflege im Bereich des Kreisjugendamtes

  1. Grundsätzliches

Kindertagespflege bedeutet, dass Kinder während des Tages von einer geeigneten Person in deren Haushalt oder im Haushalt der Eltern versorgt werden. Da die Tagespflegeperson die Kinder betreut und damit auch Einfluss auf die Erziehung und Bildung nimmt, wird die Geeignetheit durch das Jugendamt festgestellt. Die Tagespflegeperson muss ihre Geeignetheit nachweisen, und sie wird durch das Jugendamt fachlich beraten und begleitet.

Gemäß § 22 Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe (SGB) soll die Kindertagespflege

· die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, · die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, · den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag der Kindertagespflege wurde dem Förderungsauftrag der Tageseinrichtungen angeglichen. Dies geht aus § 22 SGB VIII hervor:

„Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, an den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.“

  1. Erlaubnis für die Kindertagespflege

    Eine Erlaubnis für die Kindertagespflege benötigt, wer Kinder · außerhalb ihrer Wohnung, · mehr als 15 Stunden wöchentlich, · gegen Entgelt, · länger als 3 Monate betreuen will (vgl. § 43 SGB VIII).

    Das Jugendamt erteilt geeigneten Personen eine Erlaubnis für die Kindertagespflege. Diese Per- sonen · zeichnen sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen aus, · verfügen über kindgerechte Räume und · verfügen über vertiefte Kenntnisse der Kindertagespflege (vgl. § 43 SGB VIII).

    Kriterien für die Eignung sind: · eine Fortbildung hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege, · eine Übereinstimmung von Erziehungsvorstellungen der Personensorgeberechtigten mit der Tagespflegeperson und deren Familie sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit, · eine positive Grundhaltung Kindern gegenüber (Zuneigung, Zuwendung und Respekt), · ausreichende Gesundheit, · ausreichende Wohnungsverhältnisse.

    Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu 3, höchstens 5 Kindern.

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Du hast Anspruch auf eine TAgesmutter, die dann die Betreuung nach dem Kindergarten übernimmt. Wende Dich ans Jugendamt, die können Dir helfen! Die Bezahlung der Tagesmutter läuft übers JA genau wie beim Kiga. Du zahlst einen einkommensabhängigen Elternbeitrag ans JA und die Bezahlen dann die Tagesmutter. Eine gut ausgebildete Tagesmutter kann Dir das aber auch erzählen! In NRW würde eine Tagesmutter bei täglicher Betreuung von 4 Stunden 350 € Betreuungspauschale vom Amt bekommen. Die Elternbeitragstabelle findest Du für jedes Bundesland oder Stadt im Netz. Wichtig ist Tabelle nach KIBIZ!

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Eine Tagesmutter die das Kind in deinen Räumen betreut, nennt sich rechtlich KINDERFRAU. Sie wird in der Regel von Dir auf 400 € basis eingestellt...Klingt kompliziert, ist aber nicht so... In diesm Fall wendest Du Dich ans Finanzamt wegen 400 € Einstellung und an JA wegen der Kinderfrau...Es gibt viele von uns, die das auch Nachts machen. Laut Gesetzt dürfen Kinder unter 6 noch 22 Uhr auch nicht mehr bei einer TAgesmutter weggeholt werden, sondern müssten dann dort Übernachten!

Das Jugendamt kann auf jedenfall helfen!

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Erlaubnis für die Kindertagespflege

Eine Erlaubnis für die Kindertagespflege benötigt, wer Kinder

· außerhalb ihrer Wohnung, · mehr als 15 Stunden wöchentlich, · gegen Entgelt, · länger als 3 Monate betreuen will (vgl. § 43 SGB VIII).

Das Jugendamt erteilt geeigneten Personen eine Erlaubnis für die Kindertagespflege. Diese Per- sonen

· zeichnen sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen aus,

· verfügen über kindgerechte Räume und · verfügen über vertiefte Kenntnisse der Kindertagespflege (vgl. § 43 SGB VIII).

Wende Dich ans Jugendamt, oder such eine Tagesmutter auf, die dir sicher witerhelfen kann.

Ganz wichtig, wenn Du Dich beim Jugendamt anmeldest, wirst Du auch eine Qualifikation machen müssen, die bei uns 1 JAhr dauert, und wenn Du Dich nicht Verpflichtest 2 Jahre fürs Amt zu arbeiten, musst du die ca 1000 € selber bezahlen. Vorteil ist, daß Du über das Amt Haftpflicht versichert bist...

Wenn Du willst, kann ich n och mehr erzählen, schreib mir über www.arche1.npage.de kann dir dann auch meine Tel schicken... LG

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Als Tagesmutter solltest Du vor allem an das kleine Kind denken... Ständig zu neuen Menschen zu müssen kann echt Folgen haben!!! Solltest Du im Kurs gelernt haben!

Ich finde keine Worte dafür, daß Du es nur wegen dem Geld verheimlicht hast!

Lass die 4 Monate die Finger von dem Job und hol Dir Unterstützung bei den Ämtern! Wohngeld, Kindergaldzuschlag und und und. Du kannst sogar Sozialhilfe nur für Deine Kids beantragen. Denn vergiss nicht...Die 350 € sind nicht steuerfrei!!! Hast Du vieleicht sogar einen 400€ Job dazu? Dann musst du evtl sogar Krankenkasse bezahlen!

Bitte tu dem Mäuschen das nicht an!

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Oh sorry...Arbeitsamt hat etwas geändert...

Kostenübernahme Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind, und zwar unabhängig von der Höhe der Ihnen tatsächlich entstehenden Kosten.

Also könntest Du recht haben und DU bekommst dann 130 € pro Kind, aber eine unserer Mütter musste wenigstens nachweisen, wo die Kids untergebracht sind!

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Hallo...Ich bin Tagesmutter und habe auch 3 Kids... Wohngeld solltest Du versuchen, ausser wenn Du für alle Kids mehr Unterhalt bekommst als den Mindestsatz, dann kommst du sicher drüber. Hast Du schon mal was von Kindergeldzuschlag gehört? http://www.arbeitsagentur.de/nn_26548/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinderzuschlag.html

Wir haben da noch einen Teil bekommen, obwohl wir keinen Anspruch auf Wohngeld mehr hatten...

Für die Kindergartenkosten bist Du selber zuständig, denn die werden nach Einkommen berechnet. Hast Du ein Kind bei einer TAgesmutter kannst Du Kostenübernahme beim JA beantragen, dann läuft das wie im Kiga. Du bezahlst einen Einkommensabhängigen Teil ans Jugedamt und das Amt bezahlt die TAgesmutter. Die aktuellen Beitragstabellen kannst du für jedes Bundesland im Netz finden. Wichtig nur nach Elternbeitragstabelle Kibiz gucken.

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Hallo ich bin Tagesmutter... Den Betreuungszuschuß bekommt man ach bei unterbringung im Kiga oder offenem Ganztag, allerdings sind es max. 130 € pro Kind und man muss die tatsächlichen Kosten nachweisen. Muss man die Kids zusätzlich zu einer TAgesmutter geben und 130 € reichen nicht, kann man einen Kostenübernahmeantrag beim Jugendamt stellen...In 99 % der Fälle wird das bewilligt...In den letzten 7 Monaten wurde ganz viel zur Unterstützung der Eltern getan!

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Hallo... Eierlaufen Sackhüpfen Bobbycarparcourt Zwillingslauf ( je 2 Kinder an den Füßen zusammenbinden

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Manchmal haben die Hersteller auch einfach die Rezeptur verändert! Wichtig ist ein Shampoo speziell für fettendes Haar zu verwenden, und evtl auf Spühlungen komplett zu verzichten..etwa alle 7 Jahre kommt der Körper in eine Art Wechseljahre. zu der Zeit verändert sich ganz viel, die HAut wird trockener oder Fettiger, die Haarfarbe ändert sich, man bekommt plötzlich welligeres HAar, usw. Deshalb muss man dann leider auch seine Präperate den neuen Gegebenheiten anpassen!

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Das ist Richtig, sie braucht einen Maister, oder muss einen Einstellen...Ich denke man sollte es aber gar nicht erst versuchen einen Salon zu eröffnen ohne Meister zu sein, denn wenn Du einen Meister einstellst, ahst Du immer jemanden der SCHLAUER ist als Du!? Es gibt ja auch die Vollzeitversion , das kann meiner Kenntnis nach nach einem halben Jahr zu ende sein! Sie soll sich mit der Kreishandwerkerschaft oder dem Innungsmeiste in Verbindungsetzen, dort bekommt sie kompetente Antworten! Guck mal hier! http://friseurwissen.de/meisterschule_suchen.aspx?gclid=CKy9kISvi5oCFYwVzAod6XaiJw

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Hey...Ich bin Frieseurin...Das Haar wird vor dem Färben in der Regel nicht gewaschen, damit NICHT die Haare, sondern die KOPFHAUT geschont wird. Die Farben werden fast immer mit Wasserstoffperoxyd gemischt und das kann ganz schön agressiv sein, wenn allerdings ganz viel schaum und Spray im Haar ist, wird erst gewaschen, denn sonst kann das Haar die Farbe nicht richtig aufnehmen. Es gubt allerdings auch Farben ( Tönungen!!) die im nassen Haar verteilt werden! Oder auch Naturprodukte!

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StA? Die Vinschgaubahn wurde 1898 als staatlich garantierte normalspurige österreichische private Lokalbahn konzessioniert und am 1. Juli 1906 gleichzeitig mit dem neuen Bahnhof Meran der seit 1881 bestehenden Lokalbahn Bozen-Meraner Bahn in Betrieb genommen.

1999 ging die Bahnstrecke in den Besitz des Landes Südtirol über, in den Jahren 2000 bis 2004 wurde sie unter der Führung der STA Südtiroler Transportstrukturen AG im Auftrag des Landes generalsaniert. Habe ich auch unter Wikipedia gefunden Sollte es nicht um die Bahnen gehen sag bescheid!

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Die Rhätische Bahn (RhB), (ital. Ferrovia retica, rätoromanisch Viafier retica) ist eine Schmalspurbahngesellschaft im Kanton Graubünden in der Schweiz. Von der Rechtsform her ist die RhB eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Chur.

Die RhB verfügt über ein ausgedehntes meterspuriges Streckennetz mit einer Länge von 384 Kilometern.

Die Albula- und die Berninalinie der RhB wurden am 7. Juli 2008 in das UNESCO-Weltkulturerbe aufgenommen.[1]

Wikipedia StA muss ich noch finden

Worauf sit dein StA denn bezogen? Auch auf eine Bahn? Oder einen Berufstitel?

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gesund-abnehmen.gesundheitpro.de

Ich mache auch mit! Absolut KOSTENLOS von der BArmer auch für Nicht Barmer Mitglieder Guck doch mal

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