ich glaube, da hat man euch ganz schön übers ohr gehauen...
wenn ihr den vertrag schriftlich widerrufen habt und es im vertrag keine ausdrückliche widerrufsfrist gibt, dann ist euer widerruf rechtsgültig, denn man kann davon innerhalb einer woche zurücktreten - außer -wie gesagt, es gibt eine andere klausel. (die würde ich mir nochmals zeigen lassen oder im vertrag nachlesen)
ich würde an eurer stelle den musikunterricht in der schule lassen, denn erstens scheint die schule und der lehrer wenig verständnis für eure situation zu haben, zweitens fühlt sich die kleine anscheinend nicht wohl und drittens habt ihr eine nette andere lehrerin, wenn ich euch richtig verstanden habe.
zahlen würde ich die musikschule einfach nciht weiter, WENN IHR EUCH IN DEN OBEN GENANNTEN PUNKTEN SICHER SEID!!!
ich hoffe, euch geholfen zu haben:))