Hallo... Meine Frage betrifft die Meldepflicht. Folgender Fall: Ich ziehe im selben Haus in eine Wohnung in einem anderen Stockwerk. Muß ich dies dem Einwohnermeldeamt mitteilen?

Die postalische Anschrift bleibt ja gleich. Ich kann mich erinnern, daß bei der Anmeldung meiner aktuellen Wohnung außer der Adresse auch Etage und Lage erfaßt wurden (2. Stock links). Mein BPA hat seitdem einen Aufkleber im Adressbereich mit Stadt, Bezirk, Straße und Hausnummer. Keine PLZ, keine sonstigen Infos.