Hallo,
ich habe mich hier umgesehen zum Thema aber jeder Fall ist ein wenig anders. Meiner ist so:
Ich wohne in einer Mietwohnung. Zur Wohnung gehört eine Einbauküche mit integrierter Dunstabzugshaube in der Oberschrankzeile, Prinzip Umluft. Dann gibt es in der Küche eine permanente Entlüftung über einen Schacht, der als Kamin durchs Haus geht und an den alle Küchen angeschlossen sind. Für den Zug sorgt ein Ventilator auf dem Dach. Die Abdeckung der Entlüftung hat einen Filter aus Metallgewebe, ähnlich den Filtern in der Haube.
Das Ausblasloch der Haube im Oberschrank und die Entlüftung in der Wand sind ca. 2 m voneinander entfernt. Meine Überlegung ist, die Abluft der Haube direkt mit der Ansaugöffnung der Entlüftung zu verbinden. Den Filter der Entlüftung würde ich belassen und den Motor der Haube entweder abklemmen oder ganz ausbauen. Das heißt, die Luft die bisher oben in der Raumecke angesaugt wird, würde danach direkt über dem Kochfeld durch die Dunstabzugshaube abgesaugt.
Was mich dabei interessiert, ist nicht die praktische Umsetzung sondern juristische und bautechnische Fragen, also was alles dagegen spricht.
Beste Grüße...