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sunsun73

13.06.2010
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sunsun73
08.11.2010, 11:48
Senkung der Kosten für die Unterkunft auf die Angemessenheitsgrenze!

Hallo zusammen! Ich lebe seit Juni von ALG2 und lebe in einer unangemessenen Wohnung – da sie 25m2 zu groß ist. Da ich die Auflage bekommen habe – meine Mietkosten zu senken habe ich dieses auch gemacht u alles genau aufgeschrieben – Datum Zeit etc. und habe dieses auch brav abgegeben. Nun habe ich meinen Bescheid bekommen u in diesen würde natürlich die Senkung bekannt gegeben. Was ich natürlich auch verstehen kann – aber – bei all den Berechnungen wurde außer acht gelassen – das ich meine Bemühungen nachgewiesen habe u die genau protokolliert habe. Ich gehe mal davon aus – das diese Bemühungen abgelehnt wurden – nur – warum teilt man dieses nicht mit, denn für jeden anderen Mist bekommt man ja auch einen Ablehnungsbescheid. Ist das so rechtens?

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Antwort
von sunsun73
08.11.2010, 13:24

ich habe sie nicht senken können ! es war die auflage der arge u konnte sie nicht erfüllen!

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