hallo gnuman, hast du deine nummer wieder bekommen? ich habe meine heute "verloren" - also mein anbieter hat sie abgestellt und SOFORT weggegeben. deshalb lässt sie sich auch nicht mehr reaktivieren - sie schlummert in "einem pool" und wartet auf wiedervergabe. ich würde mir so gerne meine nummer reservieren - weiss jemand wie das geht? grüsse, sunstroke

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"da es nicht zulässig ist, die Zahlung des Kindergeldes ohne Erteilung eines Bescheides einzustellen." Genau: Es passiert doch, einfach so, und ich habe wegen Nichtdeckung des Kontos Rücklastschriften am Hals gehabt - schließlich wähnt man die KiGeld-Zahlungen sicher.. Auf Nachfrage teilte man mir dann telefonsich(!) mit, dass ich vor 6 Jahren versäumt hätte meinen Umzug (von Berlin-Treptow nach Berlin-Lichtenberg) zu melden.

Und jetzt soll mir auch noch das Kinderegeld für den Jüngsten gestrichen werden weil der Vater im Ausland arbeitet. Dabei haben wir nie zusammen gelebt, sind längst getrennt. Der "Vater" ist Schweizer, lebt und arbeitet in Zürich. Vermutlich/vielleicht - weil er ja gar keine Verpflichtung hat mir etwaige Änderungen mitzuteilen. Das Kind lebt nur in meinem Haushalt. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Trotzdem soll ich jetzt einen Antrag "Kindergeld -Ausland-" ausfüllen. Dabei haben wir inzwischen längst nicht´s mehr mit der Heimat des einstigen Erzeugers zu tun. Die Sachbearbeiter werden unglaublich unsachlich am Telefon und verstricken sich in Widersprüche. Dann nennen sie ihre Namen nicht mehr. Zum Vorgesetzten wird natürlich nicht verbunden, nicht mal der Name wird verraten. Eine SB hat einfach aufgelegt. Ich vermute ebenfalls, dass man dort angehalten ist Kosten abzuwälzen UND einzusparen - und dafür jede (Un-)Möglichkeit genutzt wird. Ich fürchte, dass mein "Kindergeldantrag Ausland" eine nette Falle ist: Wenn ich diesen ausfüllen sollte wird die Zahlung eingestellt.. Wenn nicht dann vielleicht auch? Nicht jeder will u/o kann sich wehren.. Wo bekomme ich eigentlich Unterstützung? Gibt es Anwälte die damit Erfahrung haben? Wer weiß mehr??

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Also laut dkb kann man an allen dkb-Geldautomaten kostenlos Geld abheben mit der ec-karte. JA! Nur: Wo stehen diese Dinger schon?? Früher war es überall kostenlos, plötzlich hauten mich die fetten Gebühren um. Klar, irgendwo stand es natürlich im Kleingedruckten. Dafür werden die AGB´s ja immermal geändert.. Was die (unfreundlichen) Berater der dkb wohl sagen würden wenn sie als langjähriger treuer Kunde z.B. in ihrem Stamm-Kaufhaus plötzlich 10,-- Euro Fahrstuhlgebühr zahlen müssten? Natürlich erst wenn sie da aussteigen..

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