hallo, Skater werden als Fußgänger behandelt. Sie dürfen daher den Gehweg benutzen. Guck mal http://www.mein-familienrecht.de/familie/haftpflicht/inline-skater-unfaelle-und-urteile-dazu

hat mir ziemlich geholfen. Grüße

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hallo, der link von mein-familienrecht funktionierte gar nicht, aber einen guten Artikel mit Urteilen zu solchen Fällen: http://www.mein-familienrecht.de/familie/haftpflicht/inline-skater-unfaelle-und-urteile-dazu

auch auf mein-familienrecht.de

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