Ich danke Ihnen/Euch allen für die ganzen Antworten. Nun wirklich schlau bin ich gerade immer noch nicht. Ich habe im Internet gelesen, dass " Behält die Schule das Mobiltelefon länger als für die Dauer des Schultages, würde das einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht des Schülers darstellen.". Aber ich verstehe dann die Situation nicht warum der Lehrer dann das Recht haben soll NACH dem Schulunterricht ob auf dem Gelände oder nicht das Handy einzubehalten. Mir entzieht sich da absolut der Sinn
LG