Hallo,
ich bin selbständig und habe im Jahr 2017 einen Verlust in Höhe von ca 25 000 EUR gemacht (Neugründungskosten..). Im Jahr 2018 habe ich ca. 22 000 EUR eingenommen. Im Einkommensteuerbescheid wurde der Verlust aus 2017 für die Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt, sodass ich keine zahlen musste. Allerdings sieht das die gesetzliche Krankenkasse anders, und setzt den Betrag von 22000 EUR vollständig als Bemessungsgrundlage fest. Dementsprechend steigt der Beitrag zur Krankenversicherung nochmal deutlich wegen der Differenz zur Mindestbemessungsgrenze.
Meine Frage: Warum wird hier so verfahren, obwohl noch nichtmal Einkommen erzielt wurde, sondern insgesamt sogar ein Verlust? Ich sehe das als ziemlich unfair, und möchte verstehen, warum das so geregelt wird.
Schöne Grüße :)