Hallo,
die Trinkwasserleitung, die zu meinem Haus führt, gehört mir (wurde 1987 in der ehem. DDR verlegt). Die Leitung ist ca. 300 m lang und der maßgebliche Zähler für die Abrechung befindet sich in einem abgeschlossenen "Schacht", in welchen nur die Wassergesellschaft kann. Im Haus habe ich noch einen eigenen Zähler. Die Leitung besteht aus 3 Teilen und wurde an den beiden Verbundstellen erhitzt und so zusammengeklebt (ist eine PVC-Leitung). Eine Stelle ist wohl im Laufe des letzten Jahres gebrochen. Die Abrechung des Wasserversorgers war doppelt so hoch wie normal. Ich konnte die 2 Stellen erst jetzt aufgraben. Diese wurden repariert durch Einsetzen einer PE-Kupplung.
Ich Januar 2010 kam die Rechnung für letztes Jahr und da habe ich erst mitbekommen das die Leitung wohl defekt ist. Und von Januar bis jetzt ist auch schon fast der normale Jahreswasserbedarf geflossen.
Bei welcher Versicherung kann man diesen Schaden geltend machen??
MfG