Hallo,
meine Tochter (16) ist in der Abschlussklasse...(Hauptschulzweig). Sie hat die Möglichkeit einen Ausbildungsplatz zu bekommen mit der Vorraussetzung ein Praktikum von ca. 3-4 Tage zu absolvieren. Da meine Tochter sehr viele Fehltage auf ihrem letzten Zeugnis hatte (wegen einer Mobbinggeschichte.....), sagt ihr Lehrer das sei nicht möglich sie für 3 Tage freizustellen.
Ich habe das Gefühl das der Lehrer meiner Tochter nicht besonders zugetan ist, da er ihr auch schon eine 6 gegeben hat wegen nichtgemachter Hausaufgaben....obwohl sie nur eine nr. vergessen hat zu machen, stattdessen aber eine andere gemacht hat....wohl nicht richtig aufgepasst....aber immerhin hat sie Hausaufgaben gemacht.
Jedenfalls bin ich der Meinung das die Schule doch gerade einem Schulabgänger entgegenkommen könnte wenn es um eine Ausbildung geht. Der Lehrer ist der Meinung das sie das Praktikum in den Osterferien machen sollte, allerdings halte ich und auch der evt. zukünftige Ausbilder dies für zu spät da sie, falls sie nicht für diese Stelle geeignet...bzw sie sich dagegen entscheidet, erst recht keine Chancen mehr hat und dann die BF1 machen müsste...die ich als ein verschwenderisches Jahr sieht. Weiss jemand ob es rechtens ist so etwas zu verweigern? Sollten die Lehrer doch froh sein dass das Kind die Möglichkeit hat eine Ausbildungsstelle zu bekommen. Bin dankbar für Ihre Ratschläge.