Da bei meiner Frage leider der letzte Teil nicht reinkopert wurde (nehme an das es zuviele Zeichen waren) Hier nochmal der letzte Absatz und die Frage, die ich stellen wollte:
Ab Oktober 2007 wurde mir 50 Euro Strukturausgleich gezahlt, der mir in zweimaligen Rückrechnungen (je 25 €) wieder rückgerechnet wurde. Dann wurde der Strukturausgleich mit 5 € monatlich wieder hinzugerechnet.
Bei der höheren Gehaltgruppenumstellung in die E8 handelte es sich nicht um eine Beförderung, sondern um die richtige Einordnung der Gehaltsgruppe gemäß meiner Stelle und Arbeit. Für mich wäre somit eine Rückstufung der Stufen nicht gegeben. Oder kann man nach der Umstellung von BAt nach TvÖD insgesamt 5 Stufen, nach Korrektur 4 Stufen, verlieren?
Es wäre super, wenn mir Jemand eine Antwort geben könnte in dem mal wieder fabrizierten Wirrwarr von den klugen, oberen Zuständigen. Danke sehr.
LG