Es ist Eigentlich ganz einfach die Antwort steht schon in der Bezeichnung 2:1 also 2 zu 1 und bei 1:1 1 zu 1. Wenn du ein rechteck hast der die länge 40 und die breite 60 hat, dann siehst du es bei Maßstab 2 zu 1 doppelt so groß wie es in Wirklichkeit ist und bei 1 zu 1 siehst du die genaue länge und breite. Also alles halbieren, aber da muss man aufpassen, weil sich nur der Maßstab ändert und nicht die eigentliche länge und breite. Also die Bemaßungen müssen gleich bleiben auch wenn du den Maßstab halbierst.

Hoffentlich ist das verständlich.

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Ok diese Antwort hätte ich nicht erwartet. Ist es auch Rechtskräftig, wenn man im letzten gesrpäch sowas gesagt hat wie. " Ich würde den Kurs gerne machen, aber ich muss vorher mal schauen, ob ich Finanzielle Unterstützung bekomme".

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