hier die Antwort meines Direktors auf meinen Einspruch: Zeugnisse stellen Verwaltungsakte dar. Insofern ist es möglich sie anzufechten. Da Zeugnsse nicht mit einem Rehtsmittelbehelf Versehen sind, ist ein Widerspruch innerhalb von 12 Monaten zulässig. Hilft dir das weiter? Die betreffenden Noten müssen einzeln benannt werden und in jedem einzelnen Fall genau zu begründen und zu belegen, inwiefern die Note aus deiner Sicht nicht gerechtfertigt war.Laut meinem RA , bei Nichtanerkennng deiner Argumente durch die Schule, kann dieser Verwaltungsakt bei einem gerichtlichen Entschid bis zu 3 Jahren dauern und auch gut und gern €3000,oben in der Regel dem Einsruch selten entsprochen wird.Wie soll man auch die einfließenden mündlichen Noten widerlegen?

...zur Antwort
Lehrer Unfreundlichkeit + Ungleichbehandlung aufgrund schriftlichem Verweis, was kann ich tun?

wie bereits in anderer Fragestellung erwähnt liegt folgender Sachverhalt vor: 6stKläßler wollten mit mir (18,5) und meiner Freundin 15,9)über Facebook befreundet sein, wurde von uns abgelehnt, daraufhin nutzten sie die Chance, als sie uns bei einem Fehlverhalten beobachteten (hier gemeinsamer Aufenthalt auf einer Toilette), schwärzten uns an und behauteten mal eben ich hätte sie körperlich angegriffen. Die Schulkonferenz habe ich mit meinem Anwalt besucht, was sehr negativ aufgefasst wurde (Kommentar: ich müsste ja mehr als Angst haben und zudem schlechtes Gewissen, wenn ein Anwalt nötig ist) Die verbalen Äußerungen mir gegenüber waren Hammer, das Auftreten mehr als überheblich und herablassend. Ich habe mich durch das provozierende Benehmen einiger Lehrer (vor allem aber des Direktors) nicht aus der Ruhe bringen lassen, doch das hat sie noch mehr angeheizt. Selbst Lehrer mit denen ich vorher wirklich ein super Verhältnis hatte wurden zu gnadenlosen "Anklägern". Zwischendurch musste der Anwalt sie bremsen. Mit so einem Auftreten des Lehrpersonals hatte er auch nicht gerechnet. Leider waren diese auch oft nicht in der Lage seinen Ausführungen folgen zu können. Sachlichkeit war in dieser Konferenz jedenfalls größtenteils nicht gegeben. Jetzt habe ich einen schriftlichen Verweis erhalten (Störung der Schulordnung), mit der Auflage an einem Täter-Opfer-Gespräch teilzunehmen, obwohl keinerlei Beweis für die Anschuldigung (körperliche Übergriffe)und die Mutmaßungen (was passierte angeblich auf dem WC) vorhanden sind. Meine Freundin erhielt übrigens eine schriftliche Missbilligung für die Toilettensache. Das Schlimmste an der ganzen Sache ist aber, dass ich jetzt von meinen Fachlehrern anders behandelt werde. Die Freundlichkeit ist verschwunden und ich habe das Gefühl, dass meine Leistung auch anders bewertet wird. Was tun?

...zum Beitrag

beim Täter-Opfer Gespräch wurde gleich von vornherein Partei für das angebliche Opfer ergriffen. Auf mich wurde nur eingeredet und immer wieder erwähnt wie schlecht es ihm geht, was er durchmachen musste et..Als ich daruf hingewiesen habe, dass es wohl vollkommen unrelevant zu sein scheint, wie es mir mittlerweile geht in Anbetracht der in Umlauf gebrachten Mutmaßungen und Verleumdungen und das es sich um unwahre Anschuldigungen handelt, bekam ich folgendes von der Mediatorin zu hören: Es wäre jetzt schlau von dir zu kooperieren, du hängst an einem dünnen Faden, der schon so gut wie gerissen ist. Daraufhin verließ ich das Gespräch, mit der Begründung dass Mediatoren doch wohl neutral zu sein haben und diese Äußerung wohl nicht der richtige Weg ist. Ich durfte meine gemachten Notizen daraufhin nicht mitnehmen. Tagsdarauf entschuldigte sie sich dafür und drängte mich ein weiteres Gespräch wahrzunehmen. Was ich aber nur mit meinem RA tätigen wollte, was aber nicht möglich war aufgrund der Vorgaben für so ein Täter-Opfer Gespräch. Um die Sache doch noch zum Abschluss zu bringen, habe ich mich nach langem Hin- und Her, etlichen Diskusionen,Abwägungen und telefonischem Kontakt (RA) mit dem Schuldirektor, von meinem RA überreden lassen eine Einlassung (in der Art: falls der Schüler dies oder jenes empfunden hat usw. war das nicht meine Absicht) . Dieser Brief wurde aber leider erst nach der Zeugniskonferenz fertig. Auf dieser haben bis auf ein paar wenige Lehrer dann negativ abgestimmt. So dass ich nicht versetzt wurde, keinen erhöhten Abschluss habe und nur mit RSA abgehen musste.Meine KL. hat mich am Tag der Konferenz um 21 Uhr angerufen und mir dies mitgeteilt. Ich bin aus allen Wolken gefallen, weil das weder anhand meiner Klausurergebnissen noch per Lehrergeprächen vorhersehbar war.Laut RA kann ich dagegen angehen, dauert aber ca. 3 Jahre bis zu einem Entscheid, der erfahrungsgemäß sicher zu meinen Ungunsten ausfallen wird und zudem einige Tausend Euro kostet. Jetzt steh ich da, ohne Aussicht auf Verwirklichung meiner beruflichen Pläne, ohne eventuellen Ausbilungsplatz. Mein RA meint, dass die mich am Boden liegen sehen wollten, weil ich nicht ja und Amen gesagt habe. Sch... "Pädagogen"!

...zur Antwort