hallo, ich würde auf jeden fall auch das jugendamt mit ins boot nehmen und dieses über das verhalten informieren. ansonsten ist der oberste grundsatz, sich nicht provozieren zu lassen und die emotionen möglichst außen vor zu lassen. möchte der umgangsberechtigte das kind sehen, muss er sich an die absprachen halten. wenn ihr nicht mehr miteinander kommunizieren könnt, dann überlasst das dem jugendamt. dieses ist geschult und handelt im sinne des kindes. gruß, strubbeline

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hallo, ich kann mich meinen vorschreibern nur anschließen. alle unterlagen (z. b. bericht der polizei etc.) mit zum jugendamt nehmen. ich könnte mir vorstellen, dass ihr gute chancen habt.

viel glück, strubbeline

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hallo, ich kann mich meinen vorschreibern nur anschließen. alle unterlagen (z. b. bericht der polizei etc.) mit zum jugendamt nehmen, den fall dort vortragen und ich denke, ihr habt gute chancen.

viel glück.

lg strubbeline

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