... wenn dieser mit seinem Vater ( ü.18 ) ins kino geht zu einem Film ab 18, dann darf er normalerweise auch in den Film rein... es muss halt ein erziehungsberechtigter dabei sein, der 18 ist. mit dem Whiskey kenn ich mich nicht aus, aber wenn ein erziehungsberechtigter ( Vater, Mutter, Oma, Opa ) es für deine Bildung wichtig hält, dass du Bier trinkst, dann kannst du mit dem zu der Theke und ein Bier bestellen. ob du eines bekommst, ist dann die andere Frage.

:-)

auf jeden fall darf dieser nachbar mit einem VOLLJÄHRIGEN da rein.

also denke ich. er soll es halt probieren. is ja net dein Problem wenn dann da was schief geht. ;-)

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wenn jemand ein bild ( ohne deines Wissens ) ins Internet stellt, kannst du diesen anzeigen. zuerst würde ich dir aber empfehlen, mit diesem Mädchen zu sprechen, bzw. mit ihren Eltern ( wie alt war das Mädchen ).

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