Hallo alpenwalross

Seit dem 1. Juli 2022 wird neuerdings auch eine nicht delegierte Psychotherapie* über die Grundversicherung bezahlt, solange dein Therapeut die entsprechende Anerkennung hat und sich dazu entschieden hat, über die Grundversicherung abrechnen zu wollen. Dabei ist es wichtig, dass du eine ärztliche Verordnung hast.

Seit dieser Änderung werden kaum noch psychotherapeutische Behandlungen aus der Zusatzversicherung bezahlt, da diese Leistung vor der Gesetzesänderung nur aus der Zusatzversicherung bezahlt wurde.

Ich empfehle dir, zu schauen, welches Grundversicherungsmodell du hast und dementsprechend die erste Anlaufstelle zu finden (meistens ein Hausarztmodell). Dein Arzt wird dir daraufhin ein Formular ausfüllen und gegebenenfalls auch einen anerkannten Therapeuten empfehlen. Mit dieser Verordnung kannst du eine Psychotherapie beginnen, welche über die Grundversicherung bezahlt wird (abzüglich Franchise max 600 Fr. und 10% Selbstbehalt max 350 Fr. pro Kalenderjahr, da du unter 18 Jahre alt bist).

Falls deine Eltern davon nicht bescheid wissen, würde ich dir empfehlen, sie zu informieren, da diese deine Leistungsabrechnungen erhalten werden und dementsprechend auch Informationen zum Absender der Rechnung erhalten (Name vom Therapeuten und verrechnete Leistung). Die Krankenversicherung ist jedoch auch zum Arztgeheimnis verpflichtet und darf deinen Eltern keine genaue Auskunft zur Psychotherapie geben (z.B. was du in den Sitzungen sagst).

Da ich selber bei einer Krankenversicherung in der Schweiz angestellt bin, hoffe ich, dass ich meine Antwort nicht zu kompliziert geschrieben habe. Falls du weitere Fragen dazu hast, kannst du mir diese gerne stellen (bin neu bei Gutefragen.net, hoffe das geht hier).

*Eine delegierte Psychotherapie ist, wenn der Psychotherapeut einem Arzt angestellt ist.

LG und einen schönen Tag:)

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