Hallo emmerist,

die Unfallversicherung gilt weltweit, dennoch solltest du bezüglich deiner "Berufsänderung" Bescheid geben, auch wenn sich an der Gefahrengruppe nichts ändert.

Deine Hausratversicherung versichert deine Hausratgegenstände außerhalb der versicherten Wohnung (Kleidung etc. ) meist nur vorübergehend. (oft 3 Monate lang und nur bis 10 % deiner Versicherungssumme). Manche Versicherer tun dies auch länger :) Da müsstest du Deinen Berater fragen, welche Bedingungen für dich gelten.

Melden solltest du deinen Auslandsaufenthalt auf jeden Fall beim Versicherer, auch wenn sich der Vesicherungsschutz immer auf die versicherte Wohnung bezieht.

Die Haftpflichtversicherung hat im Raum Europas in der Regel keine zeitliche Begrenzung. Außerhalb Europas kann dies variieren (es gibt Versicherer, die bis zu 5 Jahren Schutz gewähren). Auch hier mal deinen Berater fragen :)


Viele Grüße



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Hallo SvenRuss,

war das Fahrzeug, als du es abgeholt hast schon beim STraßenverkehrsamt mit einer EVB-Nummer angemeldet?

Wenn ja, ist der Schaden versichert, da die EVB eine elektronische Versicherungsbestätigung ist. Wenn in dieser schon die Vollkasko hinterlegt ist, sollte das kein Problem sein.

Und wie LavendulaVera schon gesagt hat: Erst schauen, ob man nicht vielleicht selbst bezahlt :)

LIebe Grüße

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Autoversicherung abmelden?

Hallo ich habe ein großes Problem und ich hoffe Ihr könnt mir dabei helfen.

Undzwar habe ich mit meinem Halbwissen mein Auto über meinen Opa versichern lassen übers Internet (hätte 630€ jährlich gekostet). Und habe wahrscheinlich etwas falsches eingegeben, denn heute kam ein Brief zu mir das ich 1800€ jährlich zahlen muss, da hab ich erstmal große Augen gemacht. Als Azubi der gerade angefangen hat ist das zuviel.

Zur beantwortung der Fragen und zum genaueren Verständnis:

Ich habe nach einem Monat(nach der Anmeldung im August) ein Schreiben von der Versicherung erhalten, welches ich nur kurz Überflogen hab und mir nichts dabei gedacht habe bzw. wahrscheinlich nichtmal verstanden habe.

Heute hatte ich bei der Versicherung angerufen und gefragt wieso es zu dieser Summe kam. Irgendwie habe ich eingetragen gehabt das der Schadenfreiheitsrabatt von meinem Opa auf mein Auto übertragen wird unter der Vorraussetzung das er seins abmeldet, dem ist leider nicht so, den er braucht ja schließelich sein Auto genauso. Deswegen wurde ich in der niedrigsten Schadensfreitsklasse eingestuft, und deswegen kam es zu diesem Betrag :(

Jetzt meine Frage gibt es eine möglich da irgendwie heil wieder rauszukommen oder die Versicherung zuwechseln ohne 1 Jahr warten zu müssen.

Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für alle hilfreiche Antworten, (bitte ich brauche keine Belehrung wie dumm es doch sei eine Versicherung kurz übers Internet zumachen)

MfG

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Hallo PartySahne007,

das ist natürlich heikel. Aber wie kam es auf einmal zu diesem großen Beitragssprung? Hast Du die Daten des Antrages noch zur Hand?

Wenn der Vertrag vom Antrag abweicht, gelten die Änderungen als angenommen, wenn du nicht innerhalb eines Monats widersprichst (VVG §5). Allerdings muss der Antrag mit 630 € auch so zum Versicherer gelangt sein, bzw. muss der Versicherer diese Änderung, welche den hohen Beitrag rechtfertig , auf dem Versicherungsschein kenntlich machen. Hast Du ein paar genauere Infos?

Liebe Grüße

sticki91

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Hallo kunalula,

da spielen ganz verschiedene Faktoren eine Rolle. Ohne die versicherungsrelevanten Daten wir es schwer Dir einen genauen Beitrag zu nennen.

Hier ein Tipp: Lasse das Motorrad auf ein Elternteil laufen mit der Zweitwagenregelung/Kundenkinderregelung. Einige Versicherer gewähren dann sogenannte Sondereinstufungen , die den Beitrag schon erheblich senken können.

Viele Grüße

sticki91

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Hallo Mfg545,

Deine Eltern haben bestimmt eine Haftpflichtversicherung, in der DU mitversichert bist. Du hast deinen Freund zwar geschubst , aber du hast ja keine vorsätzliche Aktion gegen das Handy ausgeführt. Wir befinden uns hier im Bereich der Fahrlässigkeit und nicht im Bereich des Vorsatzes.

Des Weietren trifft Dich ein Verschulden und nach §823-Verschuldenshaftung , bist du zum Ersatz verpflichtet. Die Haftpflichtversicherung sollte also eintreten, sofern Deckung besteht. Ich denke dies ist hier der Fall.

Die Reparatur des DIsplays (99 €) darf aber den Wert des Handys nicht übersteigen (Zeitwertentschädigung).

Bitte lasse das DIsplay erst reparieren, wenn die Versicherung das OK dafür gibt. Das erspart eine Menge Ärger und Zeitaufwand.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

Viele Grüße

Sticki91

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Hallo Bryant,

deine eigene Schadenfreiheitsklasse steigt dadurch nicht. Die Jahre gehören nach wie vor Deinem Vater.

Allerdings ist es möglich, wenn du planst ein Auto auf Dich selbst anzumelden und zu versichern, ein sogenanntes TB28 Formular auszufüllen.

Damit erklärt sich Dein Vater bereit , seine Schadenfreiheitsklasse auf Dich zu übertragen. Bei ANgehörigen 1. Grades ist das gar kein Problem. Allerdings können nur so viele schadenfreie Jahre übertragen werden , wie lange du auch selbst den Führerschein hast. (Achtung: Dabei verliert Dein Vater den Anspruch auf die Jahre. Diese gehören dann Dir.)


Ein Beispiel:

Schadenfreie Jahre 7 = 53 %  sollen übertragen werden. Du hast 6 Jahre den Führerschein. Ein Jahr würde bei Übertragung wegfallen.


Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

Viele Grüße

sticki91


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Hallo Sanshyuum,

sofern Ihr in verschiedenen Haushalten lebt, wird das von der Haftpflichtversicherung übernommen. Hier liegt auch ein Verschulden Deines Bruders vor und die Deliktfähigkeit ist gegeben. Dies ist zum Haftpflichtersatz immer notwendig. Die Haftpflichtversicherung ersetzt immer zum Zeitwert (was der beschädigte Gegenstand heute noch Wert ist ; einige wenige Versicherer haben auch Neuwertentschädigung in deren TOP-Produkten versichert). Eine Reparatur wird immer komplett übernommen , sofern die Reparaturkosten den Zeitwert nicht übersteigen.

Bitte beachte auch, dass dein Bruder noch Schüler/Student/Azubi sein muss, damit er noch in der Haftpflichtversicherung Eurer Mutter versichert ist.

Ebenfalls, wie hier schon einige Male erwähnt, kann es sein, dass dem Vertrag ein Selbstbehalt zugrunde liegt. Dies ist aber eher selten der Fall.

Am besten füllst Du bzw. Dein Bruder eine Schadenanzeige aus , macht Fotos des beschädigten Handys und lasst Euch einen Kostenvoranschlag zur Reparatur machen.

Viele Grüße.

Marcel


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Hallo. Da brauch man schon ein paar mehr Angaben :) Es hängt davon z.B ab wieviele Kilometer du im Jahr damit fahren würdest. Wo steht das Auto nachts? Wird der Wagen Kasko oder nur Haftpflicht versichert? Wieviele Schadenfreie Jahre hast du vorzuweisen..und so weiter. Am besten du versuchst dir die HSN/TSN zu besorgen und fragst einfach mal bei einem Versericherungsbüro nach :) Dort wird man dir einige Fragen stellen, und die können dir auch sagen, was das Auto kostet. ;) Lg

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