Hallo emmerist,
die Unfallversicherung gilt weltweit, dennoch solltest du bezüglich deiner "Berufsänderung" Bescheid geben, auch wenn sich an der Gefahrengruppe nichts ändert.
Deine Hausratversicherung versichert deine Hausratgegenstände außerhalb der versicherten Wohnung (Kleidung etc. ) meist nur vorübergehend. (oft 3 Monate lang und nur bis 10 % deiner Versicherungssumme). Manche Versicherer tun dies auch länger :) Da müsstest du Deinen Berater fragen, welche Bedingungen für dich gelten.
Melden solltest du deinen Auslandsaufenthalt auf jeden Fall beim Versicherer, auch wenn sich der Vesicherungsschutz immer auf die versicherte Wohnung bezieht.
Die Haftpflichtversicherung hat im Raum Europas in der Regel keine zeitliche Begrenzung. Außerhalb Europas kann dies variieren (es gibt Versicherer, die bis zu 5 Jahren Schutz gewähren). Auch hier mal deinen Berater fragen :)
Viele Grüße