diese ansicht habe ich auch nur ob evtl. die polizei bzw der richter das genauso sieht ist entscheident ... da ich befürchte bald in so einer situation zu sein ...

und es ist halt auch wichtig wie es mit der Notwehrprovokation aussieht

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danke erstmal für die schnelle antwort

einige sachen sind mir aber nicht ganz verständlich:

Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn sie geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden ...

also darf ich streng genommen ein einzelnen schlag nicht mit einer abwehr/gegenangrif kombi beantworten?

Ebensowenig kommt eine schimpfliche Flucht in Betracht, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss.

und wie siehts mit der Notwehrprovokation (o.g Quelle)

also wenn ich dem angreifer eine klare verteidigungshaltung zeige ... also so das ich ihm zeige das ich keine leichte beute bin und sozusagen bereit bin mich auf einen kampf einzulassen

ist es noch notwehr wenn ich dieses verhalten bei einem unbewaffneten kampf zeige der später eskaliert und zu einem messer kampf wird? mit schweren folgen für den angreifer?

Du darfst Dich verteidigen, mußt aber dem Angreifer sagen, daß Du Kampfsport betreibst

würde das bei nicht-information den unterschied zwischen notwehr und 'straftat' ausmachen?

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