Ok, es geht weiter. Was aber wenn der Gewinn diese Grenze überschreitet? Muss man die NV dann sobald man nur einen € drüber ist unterjährig abgeben? oder langt es im darauffolgenden Februar/März wenn man die Jahresendbelege bekommt? Schließlich können es ein Tag später wieder wegen Verlusten weniger als die 8800 sein und 2 tage später wieder mehr. Davon abgesehen sieht man das ja gar nicht, erst auf den erwähnten Endbelegen. Und das ganze wäre ja auch ein hin und her unterjährig? Bsp. man schickt die NV an das Finanzamt zurück, weil 1€ drüber. Das dauert dann 2 Tage Postweg. Ist am nächsten Tag aber ein Verlust da, müsste man den nächsten Brief schicken und erneut beantragen. während der erste noch in der Post ist um Am zweiten Tag wieder absagen mit einem dritten Brief, falls ein Verlust angefallen ist? Sehr komplex das ganze.

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Hallo, vielleicht habe ich es mit meinen 4 Punkten auf einmal übertrieben. Das ganze ist so komplex, da behandle ich die Fragen lieber einzeln und ausführlicher. Sonst verliert man sehr schnell den Überblick.

Ich fange mal ganz vorne an: Angenommen man hat eine NV-Bescheinigung und sonst überhaupt KEINE Einnahmen. Macht ein Depot bei einer Bank auf und fängt an zu handeln. Mal hier 1000€ Gewinn, mal hier 1500€ Verlust. Alles in Ordnung solange der Gewinn nicht die 8800€ übersteigt. Ist das soweit korrekt?

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