Hallo! schwierige Situation. So weit ich weiß und auch von meiner Anwältin, ist wie folgt; Zum Beispiel die Großeltern haben einen engen Bezug zu den Kindern, dann räumt Ihnen das Gericht ein Umgangsrecht zum wohle der Kinder ein. Wie es mit den Tanten ist, weiß ich nicht genau, aber ich vermute das es ähnlich ist. Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen. Lieben Gruß Sternchen00012

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Haben die Kinder einen starken Bezug zu einander? Wenn Sie sich gut verstehen, einfach drüber hinweg sehen. Ich habe mit meiner Schwester immer tolle Urlaube verbracht. Ich kann die schwierigkeiten und auch die Verantwortungsprobleme verstehen. Ein Kind langweilt sich gerne, zwei Kinder könnten sich miteinander beschäftigen.Vielleicht konnte ich Dir weiterhelfen ;-)

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