Beim einparken a. d. Firmenparkplatz wurde eine Lampe angefahren (hintere Stoßstange/Beifahrerseite). Dabei gab es einen kurzen Knall. Da das Gelände hinterm Parkplatz ansteigt u. 30cm Schnee lagen nahm der Fahrer an mit dem PKW-Heck gegen einen Natursteinblock gefahren zu sein. Im Glauben dass nur sein PKW beschädigt ist u. wg. seiner Verspätung wg. der winterlichen Straßen, betrachtet er das PKW-Heck nur kurz von der Fahrerseite aus u. stellt dabei nur fest, dass das Heck des PKW leicht in einer Erhöhung aus Schnee steckt. Was sich unter dem Schnee verbirgt ist nicht ersichtlich. Die Beifahrerseite des PKW grenzt an einen Busch, so dass hier kein Zugang zum PKW-Heck besteht.
In der Meinung, dass nur ein Schaden am eigenen PKW entstanden ist, begibt sich der Fahrer an seinen Arbeitsplatz. Am Abend weisen Kollegen darauf hin, dass er die Lampe umgefahren und FF begangen habe.
Der PKW wurde seit dem Einparken nicht bewegt u. drückt die Lampe immer noch um 45° nach links. Hätte der Fahrer den Lampenschaden registriert u. vertuschen wollen, so hätte er den PKW umgeparkt. Er registriert den Schaden erst am Abend u. erkennt sogleich an, ihn verursacht zu haben. Er bestreitet die FF, der Arbeitgebervertreter äußert diesen Vorwurf schriftlich dem Versicherer des Fahrers. Wer hat Recht? FF oder Rufschädigung? Verjährt eine FF? Wie wg. Rufschädigung klagen?