Der Mindestlohn wird eher steigen, da bin ich mir sicher!
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Deutsches Eherecht
Eheverbot: Deutsche Vorschrift
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erlaubt Ehen zwischen Cousins und Cousinen aller Verwandtschaftsgrade – verboten sind nur Ehen zwischen Blutsverwandten gerader Linie (Elternteil→Kind, Großelternteil→Enkelkind) und zwischen Geschwistern. Der § 1307 Verwandtschaft legt fest: „Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern.