Nein, davon weiß ich nichts. Ich glaube, dass das bei falschen Lastschriftverfahren der Fall ist, aber nicht bei falschen Überweisungen. Da würde ich darauf tippen, dass das Geld futsch ist.

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für eine nichte müsste der freibetrag bei 20.000 euro liegen anstatt den bisherigen 5200. aber was auf den ersten blick wie eine verbesserung aussieht hat einen haken: das geld, das über den freibetrag hinaus geht, wird nämlich demächst mit höheren steuern belegt, ich glaub 30prozent

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In der Tat ist es so dass es viel Einsparungspotenzial gibt was Energie anbelangt. Ich weiß z.B. das Siemens in Sachen Heiz-und Klimatechnik weltweit ziemlich weit vorne mitmischt. Das könnte schon langfristig eine gute Investmentidee sein. Aber natürlich ist wie bei jedem Investment Vorsicht geboten und man sollte sich auf jeden Fall sehr genau informieren.

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Ja, die Möglichkeit besteht weiterhin. Wenn man Aktien mit Verlust verkauft hat und dann doch noch an eine Kurserholung glaubt, dann kann man trotzdem weiterhin die Verluste verrechnen.

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hallo,ich denke schon, dass das ei beweis für seine ausbildungswilligkeit ist.das ist ja im prinzip nichts anderes als eine bewerbung zu schreiben. ich hab übrigens gelesen, dass man auch eine zvs bewerbung abschicken sollte, wenn man wegen zu schlechter abinoten garkeine chance auf den studienplatz hat.ohne es wenigstens zu probieren kriegt man kein kindergeld glaub ich

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