Also mit der ARGE musste schon mächtig aufpassen, wenn Du einen Bescheid erhalten hast (Dein Name muss im Anschriftenfeld stehen, dann hast Du schlechte Karten und man könnte sagen, dass Du das Geld zurückzahlen musst? Ist der Bescheid an Deine Mutter gerichtet (Name Deiner Mutter im Anschriftenfeld, dann musst Du nix, aber auch garnix zahlen! Auch wenn dann der Bescheid vom Inkassodienst kommt, solange Dein Name nicht auf dem Erstattungsbescheid steht, musst Du nix zahlen! Dies ist ein Formfehler, denn die ARGE gern macht, wenn Du dann Klage beim Sozialgericht einlegst, gewinnst Du den Prozess, anhand diesen Formfehlers! Habe das alles hinter mir. Wenn Du mehr wissen willst, musst du nochmal fragen! Dauert immer ein bisschen mit meiner Antwort, weil ich nicht jeden Tag on bin! Bye

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Nein, zu wenig

Was heißt zu wenig, aber wenn man es auf 400 Euro aufstockt, dann würden bestimmt auch die Familien mit Kindern hinkommen. Für Ledige ohne Kinder reicht es absoulut, aber mit Kindern!!! Oder man sollte vielleicht nur den Kinderregelsatz erhöhen von bisher 282,00 auf 400,00 und ich glaube, da können die Kinder dann nicht mehr als sozial benachteiligt gelten, Sonderzhalungen wie Schulstartgeld und Klassenfahrt usw. dass sollte man sich dann nachweisen lassen ... Aber sonst passt das schon, hab auch zwei Kinder und musste schon mal von harzt IV leben, musste auch gehen, da habe ich halt mal verzichtet, wenn es nicht auf dauer ist, geht das schon :)

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Ich habe mal ein definitives NEIN gehört, aber wie man das regelt und auf welche Paragraphen man sich bezieht, kann ich dir leider zur Zeit nicht sagen, aber es ist nicht rechtens, wenn einem die Regelsleistung wegen einem stationärem KKH Aufenthalt gekürzt wird, ich glaube sogar, dass dies das Bundesverfassungsgericht schon wegen einem Fall beschlossen hatte, aber die Ämter probieren es trotzdem gern aus, weil die meisten das nämlich nicht wissen !!! Aufpassen, die gehen nur auf Dummfang, also schnellstens im Internet rechachieren und nen Widerspruch schreiben, dafür hast du nur 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung auf Leistungskürzung Zeit. Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte ...

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Also hier in Thüringen ist es so, dass für 4 Personen max. 90 m² bewilligt werden und die Miete darf max. 558,00 Euro warm betragen, aber wenn die Wohnung 115 m² umfasst und z.B, nur 500,00 oder halt auch 558,00 Euro beträgt, stimmen die meisten Agenturen auch zu, es ist aber zu beachten, dass die Miete nicht mehr als 360,00 Kalt kosten darf. Wir haben selbst eine 107 m² Wohnung und zahlen nur 396,96 Euro warm un da haben die auch nix gesagt, im Gegenteil, die waren begeistert, dass man so günstig wohnen kann. Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte ...

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Hallöchen, also nach 4 Jahren Arbeit und dann Arbeitslosigkeit bekommst du, wenn du Abgaben gezahlt hast Arbeitslosengeld 1 und zwar 60% von deinem Nettogehalt, wenn Du mindestens 1 Kind hast, bekommst du 67% von deinem Nettogehalt, reicht das nicht aus, z.B. weil du nur 700 Netto verdient hast oder so, dann kannst du zusätzlich Harzt IV beantragen! Ich hoffe, es hat dir weitergeholfen! Danke

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Wenn Ihr beiden verheiratet seit, dann gibt es nicht meine oder deine, sondern ihr zählt als bedarfsgemeinschaft und das wäre auch so, wenn ihr nicht verheiratet sein würdet. Aber wenn ihr zu wenig einkommen habt, wundert es mich das Sie Wohngeld bekommen und ihr mann Hartz IV, normalerweise werden sie beide zusammengerechnet und dann wird der bedarf ermittelt, Bei uns ist es so, dass bei zu geringem einkommen entweder Hartz IV oder Wohngeld beantragt werden darf, beides geht nicht! Man muss daher sehen, wie man besser wegkommt, vielleicht sollte ihr man auch mal wohngeld beantragen oder ähnliches, bei bedarf oder Antragstellung ruhig nochmal nachfragen! MFG Sieber

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ich gehe mal davon aus, das du nach dem osttarif ebrechnet wirst, also wenn er dann einzieht, zählt ihr als bedarfsgmeinschaft und jegliches einkommen wird angerechnet. Du = 316 € Er = 316 € Kind = 211 € Also gesamtbedarf = 843 € Keine Ahnung was du an Miete zahlst, die kommt ja zum gesamtbedarf auch noch dazu, ich schätze jetzt nur mal 400 €, musst de dann selbst mal einsetzten, also besteht mit miete ein gesamtbedarf von 1243 € Wenn ihr nicht noch irgendwelche extras habt, wie z.B. kostenaufwendige ernährung oder so ... dagegen wird das einkommen gerechnet Also 1000 € (er)154 (Kindergeld) Erziehungsgeld (anrechnungsfrei) sind = 1154 € Einkommen - 1243 € Bedarf, also kannst du mit ca. 89 € hartz IV rechnen, aber keine Bange, (er) kann von seinem Nettogehalt noch ein paar bestimmte Freibeträge geltend machen, die dann nicht dazu gerechnet werden (das müssten ca. 260 € sein) Also rundgerechnet, erhälst du dann noch 350 € hartz IV. Was ich jetzt nicht mit eingerechnet habe, ist der eventuell erhaltene Unterhalt vom Kindersvater, da weiß ich ja nicht wie das ist!!! Den müsstest du dann von den 350 noch abziehen! Ich sage nur eins, immer rechachieren und fragen, das Arbeitsamt macht bei der Berechnung ständig fehler, nur viele merken es nciht und werden nach strich und faden beschissen! Ih hoffe, dass ich dir ein bisschen hgelfen konnte! :)

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Sorry, aber habe doch keine Ahnung vom Computer, außer Word, Exel, Powerpoint etc. Wenn es um die Hardware und Software geht bin ich leider der falsche Ansprechpartner!

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Aus theoretischer Sicht ist die Wohnung für 2 Personen zu groß, da die beiden Kinder nicht in Ihrem Haushalt leben, kann es schon schwierig werden, aber wenn Sie nachweisen können, dass die beiden Kinder regelmäßig aller 14 Tage zu Ihnen kommen und auch dort übernachten, würde ich an Ihrer Stelle auf das Schreiben bezüglich der zu großen Wohnung in schrifltichen Widerspruch gehen. Lehnt die Widerspruchsstelle auch ab, dann können Sie Klage vor dem Sozialgericht einreichen, das ist kostenlos für Sie, dauert zwar ein bisschen, aber die Erfolgschancen stehen meiner Meinung nach nicht schlecht, denn schließlich gibt es immer Ausnahmeregelungen. Einen Versuch ist es Wert, da die ARGE als erstes immer versucht alles abzulehnen, aber wenn man sich einmal quer stellt, wird auch besser rechachiert! Ich hoffe es hat Ihnen etwas weitergeholfen, achso die 69 m² sind für 2 Personen nicht wirklich zu groß, denn nachdem Gesetzt stehen einem 2 Personenhaushalt 60m² zu, also das ist alles nur eine Kulanzsache der ARGE => Arbeitsamt!!! Tschü

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