Antwort
Die Aufsicht über die IHK hat der jeweilige Wirtschaftsminister des Bundeslandes, in dem die IHK ihren Sitz hat. Das bedeutet, dass die Landesregierung (meistens das Wirtschaftsministerium) darauf achtet, dass die IHKs ihre Aufgaben gesetzeskonform erfüllen. Trotzdem ist sie nicht direkt einer übergeordneten Institution "unterstellt", sondern agiert eigenständig im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen, die im IHK-Gesetz (IHKG) geregelt sind. Die IHK ist keine Behörde, sondern eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Ich hoffe das hilft deine frage zu beantworten