Hallo,ich habe mein 4. Gutachten über mich ergehen lassen. 2000 hatte ich schweren unfall wobei mein li.fuß beschädigt wurde. Auch das heutige Gutachten hat eine MDE von 30 festellen müssen. Jedoch hat der DIESER Gutachter in das Gutachten mit hereingeschrieben, dass mein Fuß durch eine OP erheblich verbessert werden könnte. Meine Frage wäre nun, ob die BG mich zu dieser OP zwingen kann, und wenn nein, ob sie mögliche Leistungen versagen können, falls ich einer OP nicht einwillige.

Danke:-)