Antwort
Danke für die Antwort. In den AGBs steht zum Thema Rücktrittsrecht kein einziges Wort ... außer dass die Firma, die die Kaffeemaschinen zur Verfügung stellt, "bei festzustellender Kreditunwürdigkeit zur sofortigen Kündigung berechtigt" ist. Muss ich jetzt erst kreditunwürdig werden, um aus diesem Vertrag raus zu kommen? Vielleicht war ich ja gestern aufgrund von Migräne gar nicht zurechnungsfähig ... Hat keiner eine Idee, die mir weiterhelfen könnte? ...