Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Zwischen Kommerz & Wettbewerb - ist die aktuelle Club-WM sportlich interessant oder eher unnötig?
    • Sollte Deutschland auch Militärparaden einführen?
    • Offene Beziehung - Was haltet ihr davon?
    • Würdet ihr euer Todesdatum wissen wollen, wenn ihr das jetzt könntet?
    • Wie schaffe ich es dass mein Partner die Küche aufräumt?
    • Alle Beiträge
    • Radiokooperation mit Absolut HOT 🔥
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Weltraum & Raumfahrt (mit Dr. Volker Kratzenberg-Annies) 🚀
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen Hiphop-Newcomer
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

steffanella1305

20.04.2011
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
2
Beiträge
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

FraGenius

Erste Frage gestellt.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
steffanella1305
20.04.2011, 16:06
Gibt es bei einem gewerblichen Vertrag tatsächlich kein Rücktrittsrecht?

Folgendes Problem: ich habe gestern einen Vertrag ("Benutzervereinbarung zur Gebrauchsüberlassung") für eine Kaffeemaschine (für meinen Laden) unterschrieben. Eine Stunde später hat mir mein Onkel angeboten, dass ich seine gebrauchte Kaffeemaschine haben könnte. Ich habe daraufhin versucht, vom Vertrag zurückzutreten und eine kurze und reichlich pampige Antwort erhalten, dass das nicht möglich sei, weil ich als Gewerbetreibende kein Rücktrittsrecht habe. Stimmt das? Und wenn ja, gibt es denn wirklich gar kein "Schlupfloch", das ich nutzen könnte?

...zum Beitrag
Antwort
von steffanella1305
20.04.2011, 17:25

Danke für die Antwort. In den AGBs steht zum Thema Rücktrittsrecht kein einziges Wort ... außer dass die Firma, die die Kaffeemaschinen zur Verfügung stellt, "bei festzustellender Kreditunwürdigkeit zur sofortigen Kündigung berechtigt" ist. Muss ich jetzt erst kreditunwürdig werden, um aus diesem Vertrag raus zu kommen? Vielleicht war ich ja gestern aufgrund von Migräne gar nicht zurechnungsfähig ... Hat keiner eine Idee, die mir weiterhelfen könnte? ...

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel