Servus Leute, vielleicht hat ja jemand mehr Erfahrung mit der Waffenbehörde als ich:)

Folgender Fall : Person A schließt in Kürze die Jägerausbildung ab und möchte dementsprechend eine WBK beantragen.

Person A hat in der Vergangenheit folgende Vergehen begangen:

Mit 0,8 Promille im stehenden/geparktem Auto (Feldweg)(Motor lief als Heizung) erwischt.

1: Monat Fahrverbot/ 500€ Bußgeld (Ordnungswidrigkeit) ( vor 4 Jahren)

2: Anreizge wegen fahrlässiger Körperverletzung ( Verkehrsunfall - Vorfahrt missachtet/Unfallgegner leicht verletzt)Erster Strafbefehl: 30 Tagesätze. Danach Einigung mit Richter zur Zahlung von 1200 an eine gemeinnützige Einrichtung danach Einstellen des Verfahrens. (2 Jahre her)

All das dürfte nicht im Führungszeugnis stehen. Aber eventuell im Bundeszentralregister.

Weiß jemand ob diese Vergehen relevant für die Beantragung einer WBK sind?

Gruß