Dein Vermieter muß innerhalb von 12 Monaten eine Abrechnung erstellen. Das hat er bis jetzt nicht getan. Du kannst die Nebenkostenabrechnung auch einklagen. Nachfordern kann er auf jeden Fall nichts mehr da Dein Auszug länger als 12 Monate zurückliegt. Dein Guthaben steht Dir auf jeden Fall zu. Falls Du auch noch eine Kaution hinterlegt haben solltest dann steht Dir diese mit Zinsen zu. Du kannst höchstens noch einen Rechtsanwalt einschalten. Überlege Dir das allerdings gut bei diesem Streitwert!!

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