Hallo Benni,
ja das ist ne gute Frage! Das Bundesarbeitsgericht hat einige Grundsätze festgelegt! Da lautet es:
Radio hören kann erlaubt sein, wenn der Arbeitnehmer seine Aufgaben trotzdem konzentriert, zügig und fehlerfrei erledigt und
die Radioübertragung weder Kunden noch Kollegen stört.
aber hier einen Link, wo du es am besten nachlesen kannst! Hier haben Experten Ihre Meinung geäußert!
[...] Gruß
stefan