Ich mach ein FWD 12 Monate bei der Bundeswehr.

Bin seit 1.2.16 beim Bund und bin am 15.7 raus aus der Bundeswehr.

Bezug: §58h Abs. 2 Satz 1 SG

Entlassung FWD während der Probezeit wegen Nichteignung. (Was bedeutet das Nichteignung)

Werde ich nie wieder Soldat ? 

Kann ich mich nochmal neu bewerben Zum 1.8 ?

Meine Frage ist nun hab ich noch die Chance mich nochmal bei der Bundeswehr zu bewerben als Wiedereinsteller.

Grund war ich bin 2 mal zu spät gekommen und habe 1 von 3 Prüfung nicht bestanden. Bin bei der Luftwaffe Nachschub. Die Verwendung ist auch überhaupt nichts für mich und möchte evtl Hilfsausbilder werden oder etwas anderes.

Danke im Voraus !