das habe ich im i-net gefunden :

Neues zu § 13b UStG - Auch gegenüber Bauträgern greift der Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Jeder Bauhandwerker kennt die Vorschrift des § 13b UStG: Danach dürfen die eigenen Subunternehmer in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und der Leistungsempfänger meldet die 19% Umsatzsteuer auf das vereinbarte Entgelt selbst beim Finanzamt an und kann diese nach § 13b UStG geschuldete Umsatzsteuer auch gleich wieder als Vorsteuer geltend machen.

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hallo,

du bekommst von deiner versicherung eine evb-nummer, mit der gehst du zur zulassungsstelle und kannst dein auto anmelden. die versicherungskarten gibt es schon eine weile nicht mehr.

gruß david

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Über den Grundfreibetrag von 100 Euro (bzw.notwendige Betriebsausgaben und Werbungskosten) dürfen Sie behalten:

* 20 Prozent ihrer Brutto-Einkünfte zwischen 100 Euro und 800 Euro (= maximal 140 Euro)
* plus 10 Prozent der Brutto-Einkünfte zwischen 800 und 1.200 Euro (= maximal 40 Euro)
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