Antwort
Der Erwerb von Zubehör (Shisha, Schlauch, Mundstück etc.) unter 18 ist nicht verboten in Deutschland und es gibt eine Gesetzeslücke nur der Konsum und besitz von Nikotin haltigen Waren ist für unter 18 jährige Personen verboten (sprich normaler Tabak und Shisha Tabak) da aber Shisha Steine kein Nikotin enthalten darfst du die mit 14 erwerben (da du ja eingeschränkt Geschäftsfähig bist) und auch rauchen darfst du aber nur steine halt aber was die Polizei nicht weiss macht sie nicht heiß ;)