Es geht dabei um eine Rauferei auf dem Schulhof, dabei ist kein Schaden entstanden, also keine Brüche Prellungen oder anderes. DIe Eltern haben trotzdem Anzeige erstattet. Ich denke, dass ich das schon hinbekomme, ich habe einige Kurse an der Uni belegt gehabt und diverse Praktika gemacht während meines Studiums. Natürlich bin ich kein Anwalt, aber irgendwie fühlen wir uns allein gelassen und ein bisschen ungerecht behandelt und schlimmer kann es eigentlich nicht mehr werden.
Kann denn nur der gesetzliche Vertreter Beistand sein? Oder auch die Schwester zum Beispiel?
Nun habe ich gelesen, dass der Beistand verweigert werden kann, wenn es der Erziehung nicht förderlich wäre. Was heißt das im KLartext?