Hallo,
ich habe hier eine verzwickte Situation. Meine Großmutter ist gestorben und hat zwei Testamente hinterlassen:
- T: Ehegattentestament (Ehegatte 2006 verstorben):
Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Der Überlebende darf über das geerbte Vermögen unter Lebenden frei verfügen. Die gilt auch für unentgeltliche Verfügungen.
Sollte bei den Tode des zuletzt verstorbenen noch Vermögen vorhanden sein, so sollen die Abkömmlinge von Hrn. K die Hälfte erhalten. Die andere Hälfte bekommen die Abkömmlinge von Fr. K.
Dieses Testament ist notariell beglaubigt und von 1975.
2.T (handgeschrieben 2007 von Fr.K):
...setze ich meine alleinigen Erben ein:
1.Enkelkind
2.Enkelkind
zu gleichen Teilen.
...Vorsorlich habe ich für den Fall, dass ein Gericht die Auffassung vertreten sollte, dass es mir nicht gestattet ist, das mit meinem Ehehmann beurkundete T. abzuändern zugunsten der vorgenannten Erben durch Schenkung von Todes wegen verfügt.
Ich stelle hiermit vorsorglich klar, dass ich die Schenkung auf den Todesfall zugunsten der vorgenannten erben als unentgeltliche Verfügung unter Lebenden ansehe.
...insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Kinder meines Ehemannes ihren Pflichtteil gefordert und auch erhalten haben, hebe ich das vorgenannte T. auf.
(Dieses T. ist nicht notariell beglaubigt)
Meine Schwester und ich wissen nicht, wie wir weiter verfahren sollen. insbesondere, weil wir heute erfahren haben, dass sich die Kinder von meinem Großvater gemeldet haben und schwere Geschütze auffahren, weil sie der Meinung sind, dass das 2 T. ungültig ist.
Wir haben für die nächsten tage einen termin bei einem RA.
Wer kann uns schonmal durh den Wirrwarr helfen???
Liebe Grüße