Hab mich jetzt in ein paar Punkten selber erkundigt und folgendes raus gefunden:
Eine Mindestmietdauer + 3 Monate Kündigungsfrist kann es so in einem Mietvertrag nicht geben, wenn dann muss der Mietvertrag auf eine bestimmte Zeit, MIT ANGABE VON GRUND, befristet sein (z.B. wenn sie die Garage in einem Jahr selbst nutzen wollte) - in diesem Fall entfällt aber dann logischerweise die Kündigungsfrist. Einen Grund hat sie aber nicht angegeben. Stattdessen steht in der nächsten Zeile "Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung einer frist von .... 3 Monaten.... gekündigt werden." (zu blöd zum Betrügen würd' ich sagen)
Dass die 3 auch eine 7 sein könnte ist auch nicht rechtens, denn die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von 3 Monaten für Mieter ist quasi ein muss.
Das heißt im schlimmsten Fall kündige ich sofort und zahle 4 Monate. Was mich mehr wurmt ist, dass ich die Garage zum 01.03. brauche. Hmpf.
Jedenfalls ruf ich sie gleich mal ganz freundlich an und versuche das zu klären.