Unberechtigte Anhörung wegen verspäteter Arbeitssuchmeldung

Hallo Community

folgendes Problem hat meine Freundin, Sie wurde am 28.01.2013 gekündigt. Sie wurde nach Feierabend noch zu der jeweiligen Zeitarbeitsfirma hinbestellt. Sie war noch in der Probezeit somit musste keine Begründung seitens Arbeitgeber erfolgen.

Nun Sie hatte den darauffolgenden Tag früh schicht, wenn Sie feierabend hatte war die Arbeitsagentur schon geschlossen. Sie fragte Ihren Arbeitgeber ob Sie Mittwoch eher feierabend machen darf wegen Arbeitssuchmeldung etc. Da kamen schon Diskussionen auf trotz das der Arbeitgeber verpflichtet ist freizustellen. Naja doof nur das die Arbeitsagentur am Mittwoch schon um 12:30 Uhr zu hatte. Am Freitag genau das selbe dort machen die auch um 12:30Uhr zu. Somit konnte Sie sich erst am 04.02.2013 Arbeitssuchend melden. Nun bekam Sie einen Bogen (siehe anhang)

Hier die Öffnungszeiten unserer Arbeitsagentur: Mo 8:00 - 15:30 Uhr Di 8:00 - 15:30 Uhr Mi 8:00 - 12:30 Uhr Do 8:00 - 18:00 Uhr Fr 8:00 - 12:30 Uhr

Ihr war es wegen Ihren Arbeitszeiten einfach nicht möglich sich früher Arbeitssuchend zu melden. Mich regt das ehrlich gesagt auf da bezahlt man fleißig Arbeitslosenversicherung Jahrelang und die netten Herren geilen sich an 4 Tagen auf.

Nunja ich bzw. wir bräuchten eure Hilfe was sollte man am besten schreiben bzw. Formulieren. Wir sind auf das Geld angewiesen wenn Sie jetzt eine Sperrzeit bekommt fehlt uns Geld. Ich hatte vor ein Paar Monaten einen schweren Arbeitsunfall und bin seit dem im Krankengeld Ihr könnt euch denken wie wenig das aufeinmal ist. Ich hatte auch nur Probleme mit der Arbeitsagentur ich sollte eine Sperre bekommen weil ich mich nicht frühzeitig Arbeitssuchend gemeldet habe Dumm nur das ich im Koma lag und von Schläuchen ernährt wurde ich war leider verhindert ;). Ich habe das Schreiben mal abgescannt.

Danke euch im Vorraus

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sorry hier das richtige bild

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Mahnung von der Bundesagentur für Arbeit nach fast 2 Jahren! Hilfe!

Halo, ich bin 21 und seit Juni 2010 arbeitslos gemeldet und beziehe Hartz4. Ich musste zu hause ausziehen und mir wurde eine Wohnung bewilligt. Ich bekam eine Erstausstatung im Wert von 345 Euro erstattet und habe sämtliche Belege schon Ende 2010 in der Leistungsabteilung vorgelegt. (Küche, Waschmaschine etc)...Außerdem gab es ein Darlehnen wegen der Mietkaution von 562 Euro, wo vereinbart wurde, dass das jeden Monat abbezahle mit 25 Euro. Heute dann der Brief!!!!

''die im Juni fällige Forderung ist nicht vollständig eingegangen. Der offene Betrag beläuft sich auf 702 Euro.

Sollte die Zahlung ausbleiben, wird die zwangsweise Einziehung der Forderung veranlasst. Hierdurch entsehen wietere Kosten. Sollte die fristgerechte zahlung nicht möglich sein, setuzten Sie sich umgehend mit dem Inkassobereich in Verbindung.''

Die Forderung ist ist einmal der Restbetrag von der Erstausstattung 265 Euro + Restbetrag von dem Darlehen für die Kaution 440 Euro.

Was soll ich tun? Die Sauerei ist, ich habe heute den Brief bekommen in meinen Briefkasten und da steht 02.02.2012 drauf! Und es steht: Überweisen sie innerhalb einer Woche! Warum sollte ich was überweisen? Ich fühle mich nicht schuldig, (außerdem habe ich keinen Cent Geld). Ich habe die Erstausstattung Ende 2010 schon nachgewiesen. Und dar Darlehen von der Kaution zahl ich doch monatlich (vermute ich). Das stellst sich ja nicht einfach ein, wenn das am Anfang festgelegt wurde!

Was tun?

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habe das gleiche gehabt und nun deren antwort per brief erhalten

sehr geehrter herr ...

die zustellung der Mahnung bitte ich zu entschuldigen, Ich habe die enstandenen Mahngebühren selbstverständlich storniert und das Forderungskonto nun ensprechend gekennzeichnet.

was soll das heißen gekennzeichnet??

Bitte um hilfe.

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