Ok, danke schon mal für die vielen Antworten, die Essenz daraus ist also dass es erlaubt ist wenn man die beteiligten Personen nicht auf Anhieb erkennt, sehe ich das so richtig ?

Trotzdem noch eine Zusatzfrage, es wird bei den Antworten von einigen immer wieder der begriff "Beleidigung" erwähnt.

Wenn ich aber .z.B. einem Polizisten wünsche dass er mit dem Dienstfahrzeug gegen eine Wand fährt, dann ist das doch keine Beleidigung, denn ich beleidige ihn ja nicht persönlich, also ich sage nicht dass er eine schiefe Nase hat oder ähnliches, ich habe ja nur den Wunsch geäussert dass er etwas in seiner Zukunft erleben möchte, nämlich gegen eine Wand fahren, und das ist doch keine Beleidigung !

Beim Beantworten bitte keine moralischen Antworten mehr, also dass es nicht nett ist und auf einen zurückommt usw, mich interessiert nur der rechtliche Teil.

Ist es auch erheblich wie schlimm die Beleidigung ist? Darf ich mir also ganz furchtbare Sachen ausdenken die ich mir für ihn wünsche ? Also jetzt mal rein theoretisch solche Sachen wie "Eichel abfaulen" oder so. ist das auch straffrei wenn alle Personen anonym sind ?

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ich glaube nicht dass das wünschen auf einen zurückkommt, denn in diesem fall wird ja jemanden was gewünscht der selber ein Fehlurteil gefällt hat (dann würde auf den ja auch immer was zurückommen), ich will aber aus dem hier keine philosophische Diskussion machen, es geht in dem Fall eigentlich nur darum dass der zu unrecht verurteilte sich damit ein wenig luft machen möchte, das arbeitet in ihm muss einfach raus, das ist alles !

Dankje für eure Antworten !

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Ok, danke schon mal für die vielen Antworten, die Essenz daraus ist also dass es erlaubt ist wenn man die beteiligten Personen nicht auf Anhieb erkennt, sehe ich das so richtig ?

Trotzdem noch eine Zusatzfrage, es wird bei den Antworten von einigen immer wieder der begriff "Beleidigung" erwähnt.

Wenn ich aber .z.B. einem Polizisten wünsche dass er mit dem Dienstfahrzeug gegen eine Wand fährt, dann ist das doch keine Beleidigung, denn ich beleidige ihn ja nicht persönlich, also ich sage nicht dass er eine schiefe Nase hat oder ähnliches, ich habe ja nur den Wunsch geäussert dass er etwas in seiner Zukunft erleben möchte, nämlich gegen eine Wand fahren, und das ist doch keine Beleidigung !

Beim Beantworten bitte keine moralischen Antworten mehr, also dass es nicht nett ist und auf einen zurückommt usw, mich interessiert nur der rechtliche Teil.

Isdt es auch erheblich wie schlimm die Beleidigung ist? Darf ich mir also ganz furchtbare Sachen ausdenken die ich mir für ihn wünsche ? Also jetzt mal rein theoretisch solche Sachen wie "Eichel abfaulen" oder so. ist das auch straffrei wenn alle Personen anonym sind?

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