Ich habe über die Agentur für Arbeit eine Ausbildung in einem Sozialwerk absolviert. Das war eine Maßnahme zur Telhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Über die Agentur habe ich Ausbildungsgeld erhalten. Nun hatte ich eine Woche vor Beendigung meiner Ausbildung, in der ich einem Berufsabschluss erworben habe, einen Arbeitsunfall und bin arbeitsunfähig. Leider konnte ich dadurch meinen neuen Job vorerst nicht antreten, weil mein neuer AG erst die Gesundschreibung abwartet. Die Agentur hat mich aber auch nicht als arbeitssuchend registriert, weil ich nicht während der Krankschreibung vermittelbar bin. Zu allem Unglück hat meine gesetzliche Krankenkasse gesagt, dass ich kein Verletzengeld bekomme, weil die Ausbildung eine Maßnahme der Agentur war. Also hänge ich finaziell zur Zeit voll in der Luft. Krankenversichert bin ich wohl noch über meine Eltern in der Familienversicherung , weil ich noch keine 23 bin. Aber rentenversichert? Und ist die Aussage der KK überhaupt korrekt. Bin über schnelle Antworten sehr dankbar!