Also ein jung.Mann braucht dringend andere Wohnung, auf Grund seine Krankheit und Bechinderung muss er alte WHG verlassen (ärztliche Attest liegt vor), er ist Frührentner und bekommt Unterhalt von Grundsicherung (Miete auch), er besitzt WBS, hat keine Mietschulden, also er hat alle Rechte auf eine Sozialwohnung, ABER er hat sehr sehr negative Schufa. Meine Frage- darf Vermieter von Sozialwohnungen auf Grund neg.Schufa ihn als Bewerber ablehen?