Arglistige Täuschung oder einfach nur Unwissenheit?

Hey leute.. Ich hab da mal ein Problem. Unzwar geht es darum ich (person a) kauf ein auto für 170 euro von einer frau (person b) "b" Sagt beim kauf das beim auto alles ok ist nur die handbremse funktioniert nicht und das auto bekommt locker nochmal tüv.So "a" kauft das auto und unterschreibt einen selbst von ihr geschriebenen vertrag in dem die gewährleistung der frau NICHT ausgeschlossen wird (weder schriftlich noch mündlich)!Nun fährt "a" nachhause und lässt in einer werkstatt das auto checken ob es nochmal tüv bekommt bzw was gemacht werden muss.Werkstatt macht person "a" also ein gutachten.Da mir das aber zu teuer ist (800euro) für die Reparatur und da mir die mängel ganz schön viel sind dafür das dass auto ja "locker durchn tüv" kommt, rief ich also die nette frau nochmal an um mein geschäfft rückgängig zu machen.Sie willigt natürlich nicht ein und meint sie sei voll im recht weil sie in dem vertrag geschrieben hat "Hiermit verkaufe ich das auto ohne tüv und abgemeldet". Ich weiß das sie in der pflicht ist den kauf rückgängig zu machen da sie die gewährleistung nicht ausgeschlossen hat. Oder irre ich mich da?Hoffe ihr könnt mir etwas helfen..bei fragen einfach fragen und danke schonmal!:)

P.s. zu den mängeln gehören z.B. Bremsen die schleifen,Traggelenke recht erhöhtes spiel,Motor ölverlust - stark, hintere buchse dere vorderen schwingarme verschlissen,unterboden mit diversen roststellen, antriebsmanschetten vorn/links defekt usw..

^^

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SO nun mal langsam mit den jungen pferden ^^ 170 euro sind 170 euro!Ums mal festzuhalten!Wenn die person mir sagt das das auto noch tüv und alles kriegt dann muss man nicht von ausgehen das es gelogen ist in dem fall hätte sie aber bevor sie so eine theorie aufstellt mal selbst inne werkstatt fahren sollen und sich ein bericht holen so wie ich auch!Und auch privatpersonen haben eine gewährleistungspflicht!Ich hab schon mit einem anwalt gesprochen und es ist wie gesagt so das sie es in den vertrag hätte reinschreiben müssen .."gekauft wie gesehn..." oder "ohne gewährleistung" oder "bastlerfahrzeug" all das ist aber nicht der fall!

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Also erstmal an alle.. danke für die vielen antworten.. wusste garnicht dass das so schnell geht hier ^^ Und an die die fragten ob ich sie geklaut habe.Nein!:) seh ich ja auch so das er mich zu unrecht beschuldigt aber dieses "schriftstück" was ich ihm angeblich im internet geschrieben haben soll steht drin das ich und n kumpel sie angeblich geklaut haben sollen.. womit er ja kurzerhand zur polizei ging :) polizeieinladung kam schon aber noch war keine anhörung..wie gesagt ich bin mir keiner schuld bewusst..möchte mir aber auch nicht unbedingt schulden machen ^^ deshalb meine frage :)

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