Antwort
Der Abrechnungszeitraum ist normalerweise immer ein Jahr. Wenn man die Heizkostenabrechnung nicht kennt, kann man deine Frage nicht beantworten. Ist zum 16.12. eine Ablesung der Heizkörper erfolgt? Oder ist nur geschätzt worden? Aus der Heizkostenabrechnung muß auf jeden Fall ersichtlich sein, ob und wie dir "nur" der Zeitraum ab 16.12. zugeordnet wurde. Die Nachzahlung hängt auch davon ab, welche Nebenkosten-Vorauszahlung du monatlich geleistet hast. Was die Heizkosten anbetrifft, ist das normalerweise ein Mittelwert, der übers Jahr gerechnet wird. Da du aber schwerpunktmässig die kälteren Monate hattest, ist eine Nachzahlung schon plausibel. Aber wie gesagt: man müsste die Heizkostenabrechnung sehen,daraus sollte alles hervorgehen.