Antwort
Also als geübter Schnellfahrer gibts folgendes zu beachten: die Österreicher und die Schweizer dürfen auf Grund von Vollstreckungsabkommen mit Deutschland auch die Bußgelder hier in Deutschland eintreiben (lassen). Die Italiener haben das bisher noch nicht gemacht, aber mit den EU -weiten Regelungen, die in Planng sind, kann das natürlich bald passieren. Wenn man nach Italien wieder einreist, kann man vor Ort aufgefordert werden, die alte Strafe zu zahlen. Aber das Rsiko erwischt zu werden ist doch relativ gering. Deswegen, Bußgeldbescheid beiseite legen und erst einmal warten, was passiert.