An Diner stelle würde ich keine weiteren Kosten begleichen. Der Privatkauf bringt gewisse Risiken mit sich. Wenn der Käufer eine Gewährleistung haben möchte, so soll er demnächst bei einem Händler kaufen. Du warst scheinbar schon kulant und hast einen Akku (Verschleißteil) auf Deine Rechnung täuschen lassen und eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Sehr nett von Dir aber absolut unnötig gewesen. Rein rechtlich könntest Du maximal dann belangt werden, wenn Du wissentlich Mängel beim Verkauf verschwiegen hast, da dies dem Tatbestand der Täuschung gleicht. Sollte dem nicht so sein, Lehn Dich zurück und genieß Dein Leben.
Antwort
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Gute Frage. Du darfst deine Schreibgeräte natürlich mitnehmen - selbst im Handgepäck. Idealerweise bewahrst du deine Füller mit der Feder nach oben auf, sodass du den geringen Luftdruck keine Tinte herauslaufen kann. Mir ist jedoch selbst bei falscher Lagerung noch nie Tinte ausgelaufen. Guten Flug!
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